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Abrechnung2018-02-16T19:35:18+01:00

Kosten und Abrechnung

Die Osteopathische Behandlung erfolgt als Heilpraktikerleistung und wird entsprechend privat abgerechnet.

Die Behandlungskosten sind durch private Krankenkassen sowie durch private Zusatzversicherungen bei integrierter Heilpraktikerleistung teilweise erstattungsfähig. Auch einige gesetzliche Krankenkassen beteiligen sich an den Kosten für Osteopathische Behandlungen, fordern hierfür aber meist eine ärztliche Verordnung / Empfehlung. Da die Regelungen der verschiedenen Kassen sehr unterschiedlich sind, empfehlen wir, diese im Vorfeld mit Ihrer Krankenkasse abzuklären.

Selbstverständlich erfüllen wir folgende Anforderungen der Krankenkassen für die Kostenübernahme:

  • Qualifizierte Ausbildung mit Abschlussprüfung
  • Heilpraktiker-Erlaubnis
  • Mitgliedschaft in einem Osteopathie-Verband

Gerne stehen wir Ihnen mit unserem Fachwissen aus Physiotherapie und Osteopathie zur Verfügung und planen
– gemeinsam mit Ihnen – die geeigneten Maßnahmen für Ihre Ziele.


Zur Terminvereinbarung rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine Mail:

Tel. 0721/ 66 10 13